Datenschutz

-Hessen

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Datenschutz ist ein hohes GUT

In unserer Informationsgesellschaft wird der Schutz der Daten immer wichtiger, dies hat auch in der Gesetzgebung zu Konsequenzen geführt. Dies ist am Bundes-Datenschutzgesetz “BDSG” klar zu erkennen. Wer meint hiermit seien alle relevanten Regeln, Vorgaben etc. in Puncto Datenschutz klar definiert, sieht sich getäuscht.

Ein kleiner Exkurs zu gleichermassen wichtigen Gesetzen sind z.B.

  • BDSG - Bundesdatenschutzgesetz
  • TMG - Telemediengesetz
    • TDG - Teledienstegesetz
    • TDDSG - Teledienstdatenschutzgesetz
    • MDStV - Mediendienste-Staatsvertrag
  • TKG - Telekommunikationsgesetz
  • und weitere

Ebenso wichtig sind aber auch die Gesetze und Vorschriften im wirtschaftlichen Segment wie z.B.

  • KonTraG - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen
  • SOX - Sarbanes Oxley Act
  • HGB - Handelsgesetzbuch
  • GoBS - Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme
  • und weitere

Diese Liste ist bei weitem nicht vollständig sondern nur ein erster Hinweis zur Komplexität des Aufgabenbereichs Ihres Datenschutzbeauftragten.

Diese Website richtet sich an wirtschaftliche Unternehmungen, richtiger an deren verantwortliche Führung, denn diese sind alleinig für die Einhaltung entsprechender Gesetze und Vorschriften verantwortlich.

Wir bieten Ihnen an, die Thematik gemeinsam zu besprechen.

Immer wieder werden wir gefragt, benötigen wir einen Datenschutzbeauftragten?

Die Antwort ist klar und eindeutig, ja Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, kurz “dsb” genannt.

Sie benötigen den dsb weil die Gesetze für alle gelten und eingehalten werden müssen. Die Verantwortung hierzu liegt direkt und persönlich bei der Unternehmensleitung. Sind Sie nicht selbst der Experte, so werden Sie diese Aufgaben an einen geeigneten Vertreter delegieren, dies ist ihr dsb.

Ob Sie gesetzlich, gemäss BDSG einen Datenschutzbeauftragten urkundlich bestellen müssen läßt sich hingegen nicht so einfach sagen, aber hierzu mehr auf den Folgeseiten. Nur eines vorweg, es ist Ihnen freigestellt ob Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

 

Vielen Dank für Ihren Besuch. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.